PV-Regeln 2023
Das ändert sich 2023
Am 02. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen! Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat zugestimmt. Das Jahressteuergesetz enthält Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Eine dieser Maßnahmen ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 01.01.2023 bei der Lieferung und Installation privater Solaranlagen uvm:
1. Entfall 19 % MwSt. beim PV-Kauf!
Ab Januar 2023 entfällt die 19 % MwSt. für Photovoltaikanlagen, wenn diese privat gekauft und auf den Dächern von Wohnhäusern oder in deren Nähe (z. B. Carport, Garage, Gartenhaus, Rasenanlagen uvm.) und installiert werden. Dies gilt auch im Rahmen des direkten Zubehörs wie z. B. Batteriespeicher, Kabel, Bodenstützen, Solarregler und Wechelrichter!
Die 19 % Umsatzsteuer entfällt nicht, wenn die ab 01.01.2023 angeschaffte Solaranlage mobil (z. B. Camping) oder gewerblich (Unternehmen) gekauft wird.
Hier finden Sie weitere Informationen direkt vom Bundesfinanzministerium
2. Steuerfreiheit für PV-Anlagen ab 01.01.23
Die Bundesregierung will Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen (bis 30 kW) von der ernomen Bürokratie und weiteren Steuern befreien. Rückwirkend sollen diese Betreiber von der Einkommensteuerpflicht befreit werden.
Hier finden Sie weitere Informationen vom Handelsblatt
3. Neue Vergütungssätze und Förderungen
Können zum Beispiel Solarmodule der PV-Anlage nicht auf dem Hausdach montiert werden (z. B. wegen Denkmalschutz, Reetdach oder Verschattung) dürfen diese Photovoltaikanlagen ersatzweise auch im Garten oder auf dem Boden iaufgestellt werden. Sie werden dort ebenfalls gefördert. Zudem gibt es neue Einspeisevergütungen...
Weitere Informationen finden Sie hier von der Verbraucherzentrale
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