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Genehmigungen

Muss ich meine Solaranlage anmelden?

Welche Genehmigungen benötigen Sie um in Deutschland eine Solaranlage (Photovoltaikanlage) aufzubauen?

Nachfolgende Informationen sind keine Rechtsberatung, sondern das Ergebnis unserer redaktionellen Recherche:

Benötigt das Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

In Deutschland darf ein Balkonkraftwerk, welches ins Netz des Energieversorgers eingespeist wird nicht mehr als 600 Watt je Haushalt haben. Dieses können Sie selbst an eine 230-Voltsteckdose ohne Beauftragung eines Elektikers einspeisen. Dies gilt aber nur, wenn Ihr Stromzähler eine Rücklaufsperre hat.

Muss ein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden?

Balkonkraftwerke, MiniSolarnalagen, PV-Anlagen, die ins Stromnetz eingespeist werden müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden! Die Eintragung erfolgt kostenfrei in dem Marktstammdatenregister

www.marktstammdatenregister.de/MaStR

auf Basis der gesetzlichen Grundlage des Energiewirtschaftsgesetz (enWG)

www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__111e.html

Muss ein Balkonkraftwerk beim Energielieferanten und/oder beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, dass Balkonkraftwerk muss bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. (Onlineanmeldung mittels Formular). Folgende Informationen müssen angemeldet werden: Ihre Adresse, der Standort ders Balkonkraftwerkes, die Leistung der Anlage zum Beispiel bei einem Modul bis zu 300 Watt oder bei zwei Modulen bis 600 Watt. (Unser Wechselrichter reduziert automatisch auf die jeweilige gesetzliche Leistung des Balkonkraftwerkes). Dem Formular muss noch das Datenblatt des installierten Moduls, das Datenblatt des Wechselrichters, die Konformitätserklärung für den Wechselrichter beigefügt werden. (Erhalten Sie beim Kauf der Anlage im PDF-Format)

Macht die EEG (Erneuerbares Energien-Gesetz) Einspeisevergütung Sinn?
Aus unserer Sicht macht die EEG mit einer Einspeisevergütung von 6,63 Cent (Stand Mitte 2022) gegenüber Stromkosten von ca. 33 Cent und weit aus höher je 1 kWh (je 1.000 Watt) keinen Sinn! Hinzu kommt, dass Sie Ihr Balkonkraftwerk auch dem Finanzamt in Ihrer Einkommensteuer melden müssten, falls Sie den produzierten Strom verkaufen und Gewinne erwirtschaften würden. Aufgrund der aktuellen Ukraine Situation und der Energieabhängigkeit gehen wir jedoch davon aus, dass es hier zu Änderungen durch die Ampel-Regierung kommen wird. Diese Änderungen finden ab 01.01.2023 statt!

Keine Baugenehmigung für die von uns angebotenen Solar-Insellösungen!

Solaranlagen, sogenannte Insellösungen, die gebäudeunabhängig auf Freiflächen aufgestellt werden können - z.B. Terrassen, Rasenflächen, müssen Sie als Betreiber ab einer bestimmten Grösse eine länderabhängige Baugenehmigung einhalten. Diese gilt in fast allen Bundesländern - Stand März 2022 - wie folgt: Ab einer Höhe von 3 Metern und einer Länge von 9 Meter gilt die Genehmigungspflicht. Somit gilt im Umkehrschluss: Kleinere Solaranlagen, wie von uns angeboten, sind genehmigungsfrei.

Muss eine von uns angebotene Solaranlage (Insellösung) angemeldet werden?

Nein, keine Meldepflicht, solange die von uns angebotene Solaranlage (reine Insellösung) nicht eine Verbindung zu Ihrem Hausnetz (zum öffentlichen Niederspannungsnetz) hat, ist diese gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) nicht anmeldepflichtig. Gleiches gilt für das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4105:2011-08 und VDE-AR-N 4105:2018-11 und TAB 2019 sowie auch VDE-AR-N 4100:2019-04 gleichermaßen: Reine Solarinselanlagen die keine Verbindung zum VNB-Netz haben sind erneut nicht erfasst!(Siehe auch neues Gesetz ab 01.01.2023)

Wichtig: Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrages - soweit uns dies gesetzlich möglich ist und keine Rechtsberatung erfolgt und teilen Ihnen die technische Daten mit. Nehmen Sie mit uns Konakt auf, wir helfen Ihnen gerne.

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